Bestattungsmöglichkeiten im Ausland

In Deutschland herrscht die sogenannte Friedhofspflicht, das heißt, dass im Fall einer Feuerbestattung die Asche eines Verstorbenen nur auf dem Friedhof beigesetzt werden kann. Sie darf den Angehörigen nicht ausgehändigt werden (eine Ausnahme unter bestimmten Voraussetzungen bildet lediglich das Bundesland Bremen). In einigen Nachbarländern ist eine derartige Pflicht nicht vorhanden, sodass dort weitere Bestattungsmöglichkeiten existieren.

.

Ballonverstreuung

Dabei wird die Asche des Verstorbenen von einem Ballon aus in die Luft gestreut. Zusammen mit unserem Partner können wir Ihnen diese Art der Bestattung anbieten und beraten Sie dazu gerne.

Ballonbestattung
Almwiesen- und Bergbachbestattung

Almwiesen- und Bergbachbestattung

In der Schweiz kann die Asche des Verstorbenen auch auf einer Almwiese verstreut oder an einem Felsen am Ufer eines Bergbachs beigesetzt werden. Wir übernehmen gerne für Sie die Organisation.

Weltraumbestattung

Sicherlich etwas ausgefallen, aber nicht unmöglich: die Bestattung im Weltall. In Kooperation mit unserem Partner führen wir auch Weltraumbestattungen durch. Sprechen Sie uns gerne darauf an.

Weltraumbestattung