Was im Trauerfall zuerst zu tun ist

Wenn ein Mensch stirbt, müssen einige Dinge in die Wege geleitet werden, damit alles seinen Gang geht. Dafür stehen wir an Ihrer Seite. Bevor Sie sich jedoch an uns wenden können, müssen Sie einen Arzt verständigen, der den Eintritt des Todes bescheinigt. Falls Sie Ihren Hausarzt nicht erreichen können, rufen Sie den ärztlichen Notdienst unter 116 117 an.

Sollte Ihr Angehöriger in einem Krankenhaus, einem Pflege- oder Altenheim verstorben sein, übernimmt das dortige Personal die Verständigung eines Arztes. Selbstverständlich wird man auch Sie über den Tod Ihres Angehörigen informieren.

Anschließend kontaktieren Sie uns unter 08821-25 47. Ostler Bestattungen in Garmisch-Partenkirchen steht Ihnen Tag und Nacht zur Verfügung, an sieben Tagen in der Woche. Wir übernehmen dann die folgenden Schritte und klären mit Ihnen in einem ersten Gespräch ab, was als Nächstes zu tun ist. Dafür benötigen wir einige Dokumente. Sollten sie nicht vorliegen, sind wir Ihnen gerne bei deren Beschaffung behilflich.

  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Heiratsurkunde (bei Verheirateten)
  • Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil (bei Geschiedenen)
  • Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde des Ehepartners (bei Verwitweten)
  • Geburtsurkunde (bei Ledigen)
  • Krankenversicherungskarte
  • Renten- oder Pensionsnummer(n)
  • falls vorhanden: Unterlagen zur Bestattungsvorsorge und Grabdokumente

 

Download "Merkblatt für den Sterbefall"