Das eigene Erbe regeln

Zum Thema Erben und Vererben kursieren zahlreiche Halbwahrheiten und Gerüchte − ein Grund mehr, sich frühzeitig mit diesem Thema zu beschäftigen, um nicht alles dem Gesetzgeber zu überlassen. Denn die Erbfolge ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgehalten.

Demnach zählen zu den Erben erster Ordnung die eigenen Kinder und Kindeskinder. Auch außereheliche Kinder  gehören der ersten Ordnung an. Für den Ehepartner gelten Sonderregelungen. Sind keine Kinder vorhanden, kommen die Erben zweiter Ordnung zum Zuge: Eltern, Geschwister, Neffen und Nichten. Zu den Erben dritter Ordnung gehören die Großeltern sowie Tanten, Onkel, Cousins und Cousinen.

Erben und Vererben

Was beim Testament zu beachten ist

Möchte man zum Beispiel einer Person außerhalb der gesetzlichen Erbfolge etwas hinterlassen, benötigt man ein Testament. Ebenso können sich Ehepartner gegenseitig als Erben einsetzen oder Firmenbesitzer mit einem Testament die Unternehmensnachfolge regeln.

Wichtig ist, dass das Testament handschriftlich verfasst wird. Es muss neben dem vollständigen Namen des Verfassers oder der Verfasser (im Fall eines gemeinsamen Testaments) auch Ort und Datum enthalten und natürlich unterschrieben sein.

Aber auch beim Verfassen eines Testaments warten Stolperfallen. So kann ein gemeinschaftlich verfasstes Testament nach dem Tod eines der Verfasser nicht mehr geändert werden. Eine Beratung bei einem Notar schafft Rechtssicherheit, auch wenn das mit Gebühren verbunden ist.

Bitte beachten Sie:
In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar. Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.

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