Verfügungen

Wozu eine Patientenverfügung dient

Eine Patientenverfügung tritt in Kraft, wenn Sie nicht mehr imstande sind, Ihren eigenen Willen zu äußern. Das kann zum Beispiel nach einem Unfall oder bei einem schweren Krankheitsverlauf so sein. In dem Fall sind die behandelnden Ärzte an Ihre in der Patientenverfügung festgehaltenen Wünsche gebunden.

Dabei geht es zum Beispiel um lebensverlängernde Maßnahmen, die Sie in der Patientenverfügung unter gewissen Umständen ablehnen können, wenn etwa keinerlei Aussicht auf Besserung besteht. Gleiches gilt für die Medikation.

Die Person Ihres Vertrauens

Eine sinnvolle Ergänzung zur Patientenverfügung ist die Betreuungsverfügung oder besser noch die Vorsorgevollmacht. Damit bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens, für Sie Entscheidungen zu treffen, sollten Sie Ihren eigenen Willen nicht mehr äußern können. Das kann dann ratsam sein, wenn der eingetretene Fall nicht genau durch die Patientenverfügung abgedeckt wird. Auf jeden Fall raten wir, Kontakt zu einem Juristen aufzunehmen, um derlei Verfügungen und Vollmachten aufzusetzen.

Weitere Informationen zur Patientenverfügung erhalten Sie in der Broschüre des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz: www.bmjv.de

Organspende - eine persönliche Entscheidung

Die Organspende steht häufig in der öffentlichen Debatte. Pro und Contra werden diskutiert. Dabei gibt es kein Richtig oder Falsch. Die Organspende ist eine persönliche Entscheidung. Für den einen steht sie außer Frage, weil gespendete Organe Leben retten oder die Lebensqualität erhöhen. Für den anderen sprechen religiöse oder moralische Gründe gegen eine Organspende.

Auf jeden Fall ist es sinnvoll, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen und einen Organspendeausweis bei sich zu tragen, denn auf dem können Sie auch festhalten, dass Sie keine oder nur ausgewählte Organe spenden wollen. Den Organspendeausweis erhalten Sie in Apotheken oder auch online, zum Beispiel auf den Websites der Krankenkassen.

Weitere Informationen zur Organspende bietet die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter www.organspende-info.de an.

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